Rechtsprechung
KG, 29.11.2021 - 9 W 96/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 3 S 1 GNotKG, § 6 Abs 3 S 2 GNotKG, § 127 Abs 1 GNotKG, § 127 Abs 2 S 2 GNotKG, § 204 Abs 1 BGB
Verjährung des Notarkostenanspruchs: Geltendmachung im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen; Neubeginn der Verjährung durch erstmalige Übersendung einer Notarkostenberechnung und durch wiederholte Zahlungsaufforderung; Verjährungshemmung durch Antrag des ... - Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 6 Abs. 3 S. 1 u. 2, 127 Abs. 1 u. 2 S. 2, 204 Abs. 1
Geltendmachung einer Verjährung im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen - notar-drkotz.de
Verjährung des Notarkostenanspruch - Neubeginn der Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.08.2021 - 80 OH 171/20
- KG, 26.11.2021 - 9 W 96/21
- KG, 29.11.2021 - 9 W 96/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03
Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern …
Auszug aus KG, 29.11.2021 - 9 W 96/21
Eine wiederholte Zahlungsaufforderung kann ausnahmsweise nur dann zu einem Neubeginn der Verjährung führen, wenn die erste Zahlungsaufforderung im Jahr der Fälligkeit der Kosten erfolgt ist, weil die Verjährung nicht neu beginnen kann, wenn sie noch gar nicht zu laufen begonnen hat (Anschluss BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, Rn. 21 sowie 25, juris, ZNotP 2004, 492).(Rn.24).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2004 - V ZB 61/03 -, Rn. 21, juris), die in der Literatur einhellig anerkannt ist, (…Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Auflage 2021, § 6 Rn. 34;… Otto in: Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage 2020, § 6 Rn. 13;… Klahr in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, BeckOK Kostenrecht, 35. Edition Stand: 01.10.2021, GNotKG Rn. 203), kann ein Notar den Neubeginn der Verjährung nicht durch wiederholt erfolgende Zahlungsaufforderungen immer wieder erneut herbeiführen.
- OLG Köln, 23.05.2022 - 2 Wx 92/22
Voraussetzungen für Hemmung der Verjährung einer Notarkostenforderung
Allerdings beginnt die Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung von Kosten gem. § 6 Abs. 3 S. 2 GNotKG erneut durch eine Aufforderung zur Zahlung, wobei nach allgemeiner Meinung grundsätzlich nur die erste Zahlungsaufforderung zum Neubeginn der Verjährung führen kann (BGH…, Beschluss vom 07.07.2004 - V ZB 61/03, Rn. 21 nach juris; KG, Beschluss vom 29.11.2021 - 9 W 96/21, FGPrax 2022, 47-48, Rn. 24 nach juris, m.w.N.). - OLG Köln, 23.05.2022 - 2 Wx 92/22 Wx 95/22
Antrag auf Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung von …
Allerdings beginnt die Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung von Kosten gem. § 6 Abs. 3 S. 2 GNotKG erneut durch eine Aufforderung zur Zahlung, wobei nach allgemeiner Meinung grundsätzlich nur die erste Zahlungsaufforderung zum Neubeginn der Verjährung führen kann (BGH…, Beschluss vom 07.07.2004 - V ZB 61/03, Rn. 21 nach juris; KG, Beschluss vom 29.11.2021 - 9 W 96/21, FGPrax 2022, 47 -48, Rn. 24 nach juris, m.w.N.).
Rechtsprechung
KG, 26.11.2021 - 9 W 96/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die Verjährung kann im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen als nach der Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Kostenberechnung entstandene Einwendung im Sinne von § 127 Absatz 2 Satz 2 GNotKG geltend gemacht werden. 2. Auch die ...
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenrechnung Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs Einrede der Verjährung Verjährungsbeginn durch erstmalige Übersendung einer Notarkostenberechnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.08.2021 - 80 OH 171/20
- KG, 26.11.2021 - 9 W 96/21
- KG, 29.11.2021 - 9 W 96/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03
Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern …
Auszug aus KG, 26.11.2021 - 9 W 96/21
Eine wiederholte Zahlungsaufforderung kann ausnahmsweise nur dann zu einem Neubeginn der Verjährung führen, wenn die erste Zahlungsaufforderung im Jahr der Fälligkeit der Kosten erfolgt ist, weil die Verjährung nicht neu beginnen kann, wenn sie noch gar nicht zu laufen begonnen hat (Anschluss BGH, Beschluss vom 07. Juli 2004 - V ZB 61/03 -, Rn. 21 sowie 25, juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2004 - V ZB 61/03 -, Rn. 21, juris), die in der Literatur einhellig anerkannt ist, (…Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG , 4. Auflage 2021, § 6 Rn. 34;… Otto in: Korintenberg, GNotKG , 21. Auflage 2020, § 6 Rn. 13;… Klahr in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, BeckOK Kostenrecht, 35. Edition Stand: 01.10.2021, GNotKG Rn. 203), kann ein Notar den Neubeginn der Verjährung nicht durch wiederholt erfolgende Zahlungsaufforderungen immer wieder erneut herbeiführen.